Die Altabfertigungsanwartschaft braucht eine eigene Berechnung.
Erfassen Sie Eintrittsdatum, anrechenbare Dienstzeit, aktuelles Entgelt und die bisherige Abfertigungsregel. Eine spätere Übertragung in die BV-Kasse braucht eine schriftliche Vereinbarung nach § 47 BMSVG.