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Gesellschaftsvertrag für die Nachfolge prüfen

Der Gesellschaftsvertrag entscheidet, ob Anteile übertragen werden können, wer zustimmen muss, wer beim Tod eines Gesellschafters einrückt und wie Geschäftsführung, Vetos, Abfindung und Aufgriffsrechte funktionieren.

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Nachfolgeklauseln und Übertragung

Vor jeder Übergabe ist zu prüfen, ob der bestehende Vertrag den geplanten Eintritt überhaupt erlaubt oder nur bestimmte Personen zulässt.

  • Nachfolgeklausel lesen
  • Übertragungsbeschränkungen prüfen
  • Zustimmungsrechte identifizieren

Form und Beschlussfassung

Änderungen des Gesellschaftsvertrags brauchen regelmäßig formelle Schritte. Beschlussmehrheiten, Notariatsakt und Firmenbuch dürfen nicht erst am Ende auftauchen.

  • Mehrheiten prüfen
  • Notariatsakt einplanen
  • Firmenbuchunterlagen vorbereiten

Tod, Rückzug und Generationenwechsel

Die Nachfolge muss auch für unerwartete Ereignisse funktionieren. Der Vertrag sollte klären, ob Erben eintreten, Anteile übernommen werden oder Abfindung gezahlt wird.

  • Eintritt von Erben regeln
  • Aufgriff durch Mitgesellschafter prüfen
  • Abfindung und Bewertung abstimmen

Geschäftsführung und Vetos

Eine Anteilsübertragung löst nicht automatisch eine passende Führungsstruktur aus. Geschäftsführung, Zustimmungsvorbehalte und Vetos müssen mitgeprüft werden.

  • Geschäftsführerstellung klären
  • Zustimmungskatalog prüfen
  • Blockaderisiken reduzieren
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Typische Klientenfragen

  • Reicht der bestehende Gesellschaftsvertrag für die Nachfolge?
  • Können Erben automatisch Gesellschafter werden?
  • Welche Änderungen brauchen einen Notariatsakt?
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Prüfpunkte für die Vorbereitung