Lexikon

Kurze Begriffe aus Nachfolge, Gesellschaftsvertrag und Familienunternehmen.

0101

Unternehmensnachfolge

Geplante Übergabe von Leitung, Beteiligung und Verantwortung in einem bestehenden Unternehmen.

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0202

Übergabevertrag

Vertragliche Grundlage für die geordnete Übergabe von Unternehmensteilen oder Anteilen.

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0303

Aufgriffsrecht

Recht bestimmter Personen, Anteile bei definierten Ereignissen zu übernehmen.

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0404

Vinkulierung

Zustimmungserfordernis, bevor Anteile wirksam übertragen werden können.

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0505

Abfindungsklausel

Regel zur Bewertung und Auszahlung bei Ausscheiden eines Gesellschafters.

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0606

Nachfolgeklausel

Gesellschaftsvertragliche Regel, wer bei Tod oder Rückzug in die Stellung einrückt.

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