Zwangslagen brauchen einen besonders sorgfältigen Klauseltest.
Bei Ausschluss, Insolvenz oder Pfändung darf die Klausel weder Gläubigerinteressen umgehen noch den Betroffenen grob unangemessen benachteiligen. Prüfen Sie Auslöser, Bewertung und Vollzug getrennt.