Vor jedem Vollzug muss die konkrete Gesellschafterrolle feststehen.
OG-Gesellschafter und KG-Komplementäre haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Kommanditisten haften bis zur Haftsumme, soweit die Einlage nicht geleistet ist. Diese Grundentscheidung bestimmt Zustimmungen, Vertragsklauseln, Firmenbucheintragung und Kommunikation gegenüber Banken und Lieferanten.