Schutz des Gesellschafterkreises
Übertragungsbeschränkungen schützen das Unternehmen vor unerwünschten Dritten. In der Nachfolge müssen sie aber erlauben, dass die gewünschte Person tatsächlich übernehmen kann.
- Gesellschafterkreis definieren
- Erlaubte Übertragungen festlegen
- Ausnahmen für Familie prüfen