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Aufgriffsrechte und Vinkulierung bei der Unternehmensnachfolge

Aufgriffsrechte und Vinkulierung verhindern, dass Anteile ungeplant an Dritte, Erben oder ausscheidende Familienzweige gelangen. Gleichzeitig müssen sie so gestaltet sein, dass eine sinnvolle Übergabe nicht blockiert wird.

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Schutz des Gesellschafterkreises

Übertragungsbeschränkungen schützen das Unternehmen vor unerwünschten Dritten. In der Nachfolge müssen sie aber erlauben, dass die gewünschte Person tatsächlich übernehmen kann.

  • Gesellschafterkreis definieren
  • Erlaubte Übertragungen festlegen
  • Ausnahmen für Familie prüfen

Vinkulierung richtig einsetzen

Ein Zustimmungserfordernis braucht ein zuständiges Organ und nachvollziehbare Kriterien. Sonst kann die Zustimmung selbst zum Streitpunkt werden.

  • Zuständiges Organ bestimmen
  • Kriterien für Zustimmung formulieren
  • Fristen für Entscheidungen regeln

Aufgriffsrechte auslösen

Tod, Verkauf, Kündigung, Ausschluss, Insolvenz oder Pfändung können ein Aufgriffsrecht auslösen. Jeder Auslöser braucht einen klaren Ablauf.

  • Auslöser vollständig prüfen
  • Ausübungsfrist festlegen
  • Übernehmerkreis ordnen

Bewertung und Abwicklung

Der Übernahmepreis darf weder zufällig noch unfinanzierbar sein. Bewertungsmethode, Stichtag und Zahlungsmodalitäten gehören in den Vertrag.

  • Bewertungsmethode klären
  • Stichtag definieren
  • Liquidität des Unternehmens schützen
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Typische Klientenfragen

  • Können Mitgesellschafter den Eintritt von Erben verhindern?
  • Wie wird der Übernahmepreis festgelegt?
  • Darf eine Übertragung innerhalb der Familie erleichtert werden?
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Prüfpunkte für die Vorbereitung