Eine ältere Schenkung wirkt im Erbfall auf Pflichtteil, Bewertung und Haftung nach.
Sammeln Sie Notariatsakt, Wertunterlagen und alle Belege für Nebenvereinbarungen. Klären Sie bei einem beschenkten Kind die Hinzu- und Anrechnung nach § 783 ABGB, einen allfälligen Erlass nach § 785 ABGB, die Bewertung nach § 788 ABGB und mögliche Ansprüche nach § 789 ABGB.