Die Familie sollte den Verkauf ausdrücklich beschließen.
Eine schriftliche, von den maßgeblichen Eigentümern getragene Entscheidung dokumentiert, wer den Verkauf mitträgt, welche Rolle die Familie in der Übergangsphase behält und welche wirtschaftlichen Erwartungen daran hängen. Je nach Gesellschaftsvertrag kommen formelle Gesellschafterbeschlüsse hinzu. Ohne diese Klarheit werden externe Verhandlungen intern immer wieder infrage gestellt.