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Geschäftsführung und Kontrolle nach der Übergabe

Nach der Unternehmensnachfolge muss klar sein, wer das Unternehmen führt, wer wichtige Entscheidungen freigibt und welche Kontrollrechte bei der übergebenden Generation oder bei Minderheitsgesellschaftern bleiben.

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Operative Führung festlegen

Die neue Führungsstruktur muss zur Realität im Unternehmen passen. Alleingeschäftsführung, mehrere Geschäftsführer oder Fremdgeschäftsführung lösen unterschiedliche Kontrollfragen aus.

  • Künftige Geschäftsführung bestimmen
  • Vertretungsbefugnisse klären
  • Übergangsrollen befristen

Zustimmungsvorbehalte definieren

Kontrolle funktioniert nur, wenn zustimmungspflichtige Geschäfte klar beschrieben sind. Zu breite Vorbehalte blockieren den Alltag, zu enge Vorbehalte schützen nicht genug.

  • Investitionen erfassen
  • Kreditaufnahme regeln
  • Verkauf wichtiger Vermögenswerte absichern

Kontrollrechte sauber dokumentieren

Berichtspflichten, Einsichtsrechte und Beiräte müssen zur Beteiligung passen. Nur so bleiben Information und Verantwortung getrennt.

  • Berichtstermine festlegen
  • Einsichtsrechte begrenzen
  • Beirat oder Gesellschafterrechte abstimmen

Haftung und Interessenkonflikte

Wer führt, trägt Verantwortung. Beschlüsse, Weisungen und mögliche Interessenkonflikte sollten so dokumentiert werden, dass sie später nachvollziehbar sind.

  • Beschlüsse protokollieren
  • Interessenkonflikte offenlegen
  • Sorgfaltspflichten erklären
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Typische Klientenfragen

  • Kann der Übergeber nach der Übergabe Kontrollrechte behalten?
  • Welche Geschäfte sollten zustimmungspflichtig sein?
  • Wie vermeiden wir Blockaden in der Geschäftsführung?
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Prüfpunkte für die Vorbereitung