Eine Betriebsliegenschaft im Eigentum der GmbH kann nur durch die Gesellschaft mit Rechten belastet werden.
Klären Sie, ob die GmbH die Liegenschaft an den Übergeber vermietet oder ein Wohnrecht einräumt, das durch die Gesellschaft eingetragen wird. Ein Wohnrecht am privat genutzten Wohnbereich in einer Betriebsliegenschaft braucht klare Regeln zu Betriebskosten, Instandhaltung und Zustimmung der Gesellschafter. Ein Wohnrecht belastet nicht einfach einen GmbH-Anteil.